Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen Club Pharmazie-Karte mit Zahlungsfunktion

Die Club-Pharmazie-Karte berechtigt den Karteninhaber zum bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen in der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke und der Stadt-Apotheke Werdohl.

Der Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung/ Kontoübersicht, aus der die bargeldlos getätigten Einkäufe, Gutschriften, geleistete Zahlungen und der offene Saldo ersichtlich sind. Der Kontoinhaber verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner Kundenkarte vorgenommen hat. Auf nicht ausgeglichene Salden werden ab dem Fälligkeitstag Zinsen in monatlicher Höhe berechnet.

Änderungen des Namens, der Anschrift oder Bankverbindung der Karteninhaberin/des Karteninhabers sind der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke und der Stadt-Apotheke Werdohl unverzüglich anzuzeigen. Gegebenenfalls ist eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen.

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma.

Die Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder die Stadt-Apotheke Werdohl kann jederzeit die Herausgabe der Karte verlangen oder die Karte sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag. Eine weitere Verwendung der Karte ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Wurde die Karte gesperrt, sind für die entsprechende Bankverbindung auch Zahlungen mit der Eurocheque-Karte im Lastschriftverfahren der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder der Stadt-Apotheke Werdohl nicht mehr zulässig. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung der Karteninhaberin/des Karteninhabers wird erst mit Rückgabe der Karte wirksam.

Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder der Stadt-Apotheke Werdohl unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der Karte nach der Benachrichtigung entstehen. Bei missbräuchlicher Benutzung der Karte vor der unverzüglichen Benachrichtigung beschränkt sich die Haftung der Karteninhaberin/des Karteninhabers auf insgesamt Euro 50,-. Die Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder die Stadt-Apotheke Werdohl ist berechtigt, die Nummern von abhanden gekommenen Karten in ihren Filialen bekanntzugeben. Das gleiche gilt für Nummern von Karten, die durch Kündigung ungültig geworden sind oder wegen Nichtzahlung gesperrt wurden. Für fehlerhafte Angaben von Kartennummern in Sperrlisten haftet der Herausgeber nur bei grobem Verschulden.

Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Wenn Sie jetzt noch Fragen zum Club Pharmazie haben, reden Sie mit uns.

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