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Der Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung/ Kontoübersicht,
aus der die bargeldlos getätigten Einkäufe, Gutschriften,
geleistete Zahlungen und der offene Saldo ersichtlich sind. Der Kontoinhaber
verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner
Kundenkarte vorgenommen hat. Auf nicht ausgeglichene Salden werden ab dem
Fälligkeitstag Zinsen in monatlicher Höhe berechnet.
Änderungen des Namens, der Anschrift oder Bankverbindung der
Karteninhaberin/des Karteninhabers sind der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke und der Stadt-Apotheke Werdohl unverzüglich anzuzeigen. Gegebenenfalls ist eine
neue Einzugsermächtigung zu erteilen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma.
Die Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder die Stadt-Apotheke Werdohl kann jederzeit die Herausgabe der
Karte verlangen oder die Karte sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,
z.B. bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag. Eine weitere Verwendung der
Karte ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Wurde die Karte gesperrt,
sind für die entsprechende Bankverbindung auch Zahlungen mit der
Eurocheque-Karte im Lastschriftverfahren der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder der Stadt-Apotheke Werdohl nicht mehr zulässig. Das Vertragsverhältnis
kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat
gekündigt werden. Die Kündigung der Karteninhaberin/des
Karteninhabers wird erst mit Rückgabe der Karte wirksam.
Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden,
so ist dies der Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder der Stadt-Apotheke Werdohl unverzüglich
telefonisch anzuzeigen. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber haftet nicht
für Schäden, die durch eine missbräuchliche Verwendung der
Karte nach der Benachrichtigung entstehen. Bei missbräuchlicher
Benutzung der Karte vor der unverzüglichen Benachrichtigung
beschränkt sich die Haftung der Karteninhaberin/des Karteninhabers auf
insgesamt Euro 50,-. Die Staberg-Apotheke, Bären-Apotheke oder die Stadt-Apotheke Werdohl ist berechtigt, die
Nummern von abhanden gekommenen Karten in ihren Filialen bekanntzugeben. Das
gleiche gilt für Nummern von Karten, die durch Kündigung
ungültig geworden sind oder wegen Nichtzahlung gesperrt wurden.
Für fehlerhafte Angaben von Kartennummern in Sperrlisten haftet der
Herausgeber nur bei grobem Verschulden.
Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Wenn Sie jetzt noch Fragen zum Club
Pharmazie haben, reden Sie mit uns.
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